Unsere Nachbarn und Mitstreiter

Der „SPD-Wählerverein“ Zehdenick als Aushängeschild

Gastwirt Wißmann stellte in Kurtschlag Versammlungslokal zur Verfügung Prozess endete mit Erfolg des gemaßregelten Gastwirts/Liebknechts fungierten als Anwälte

Die früheren Landkreise Templin und Ruppin bildeten bis 1918 einen gemeinsamen Reichstagswahlkreis. Auf der „ Generalversammlung des SPD-Wählervereins für die Kreise Ruppin und Templin“, die am 13. August 1905 in Neuruppin statt fand, wurde der SPD-Wählerverein Zehdenick ausdrücklich gelobt, weil er es geschafft hatte, im nahe gelegenen Kurtschlag ein Versammlungslokal für die Genossen zu akquirieren. Der Besitzer dieses Lokals, der Gastwirt Wißmann, war zu diesem Zeitpunkt von den Aufsichtsbehörden bereits gemaßregelt worden, indem an ihn eine polizeiliche Verfügung erging, in welcher willkürlich die Vorverlegung der Polizeistunde auf 9 Uhr abends festgelegt wurde. Das heißt, dass er sein Lokal bereits um 21 Uhr schließen musste und darüber hinaus keine Gäste mehr bewirten durfte. Diese Anordnung hatte ihm am 14. Juli der zuständige Amtsvorsteher Zehdenick-Forst persönlich übergeben und verkündet. Als Grund für diese restriktive Amtshandlung wurden angebliche Vorkommnisse vom 11. Juni 1905 benannt, bei denen der Gastwirt gegen die Einhaltung von Ruhe und Ordnung verstoßen habe. Tatsächlich handelte es sich bei dieser polizeilichen Verfügung schlichtweg um eine Schikane gegenüber dem Gastwirt Wißmann, weil er den Sozialdemokraten seinen Saal zum Abhalten einer Versammlung zur Verfügung gestellt hatte. An besagtem Tage, es war der Pfingstsonntag, unternahmen Mitglieder des SPD-Wählervereins, des Gesangvereins „Frohsinn“ und des „Arbeiter-Radfahrer-Vereins“ aus Zehdenick einen Ausflug in die nähere Umgebung. Verhältnismäßig früh, zwischen 7 und 8 Uhr, trafen sie am Ortseingang von Kurtschlag ein. Sie formierten sich und marschierten mit dem Gesang sozialdemokratischer Lieder zu dem unmittelbar neben der Dorfkirche gelegenen Gasthof Wißmann. Hier trafen sie sich mit den Genossen des örtlichen SPD-Wählervereins zu einem geselligen Beisammensein und sangen bis zum Beginn des Pfingstgottes-dienstes gemeinsam weitere Arbeiterlieder. Sie mussten damit aufhören, als um halb zehn Uhr der Gottesdienst begann, weil das preußische Vereinsgesetz sonstige Veranstaltungen während der sonn- und feiertäglichen Kirchzeit nicht erlaubte. Erst als kurz nach 11 Uhr alle Kirchgänger auf dem Heimweg waren, sangen die Genossen im Gasthaus zum Abschied noch ein gemeinsames Lied. Zwischen 11 und 12 Uhr verließen die Zehdenicker das Gasthaus Wißmann und marschierten wieder zurück zum Dorfausgang, um dann ihren Weg nach Groß Dölln fortzusetzen. Die meisten Kurtschlager Einwohner fühlten sich durch die sozialdemokratischen Pfingstausflügler nicht gestört. Es gab keine Beschwerden seitens der Bevölkerung des Dorfes. Niemand benachrichtigte die Gendarmerie in Groß Dölln oder stellte Anzeige. Viele Kurtschlager sympathiesierten ohnehin mit der SPD oder gehörten ihr gar als Mitglied an. Die inmitten der „Königlichen Schorfheide“ gelegene ehemalige Büdnersiedlung verdankte ihr Entstehen im 18. Jahrhundert nur dem Bedarf der Forstverwaltung an billigen Arbeitskräften, an „Hörigen“ und Dienstpflichtigen, die ihre Tätigkeit als Pflanzer, Holzfäller und/oder Transportarbeiter verrichteten sowie bei den „Königlichen Jagden“ jederzeit als Treiber eingesetzt werden konnten. Als sich die „Hörigen“ im 19. Jahrhundert frei gekauft hatten, setzte in Kurtschlag ein Wandel in der Sozialstruktur und hinsichtlich der Erwerbsformen des Lebensunterhalts ein.

Im Jahre 1905, so versicherte der damalige Gemeindevorsteher, gab es im Ort kaum noch selbstständige Bauern, Handwerker oder Viehhändler, wie es einstmals der Fall war. Die meisten männlichen Erwachsenen Kurtschlags arbeiteten inzwischen als Maurer, Bauarbeiter, Ziegler oder Forstarbeiter. Mit Unterstützung der Zehdenicker Sozialdemokraten gründeten sie am 5. März 1905 ihren eigenen SPD-Wählerverein, dem anfangs 35 Mitglieder angehörten. Wegen eines „Vereinslokales“ sprachen sie zunächst mit Dubinsky, dem anderen im Ort ansässigen Gastwirt. Doch dieser lehnte auf das Entschiedenste ab, den Sozialdemokraten für deren Zusammenkünfte sein Lokal zur Verfügung zu stellen. Der andere Gastwirt, Wißmann, war dazu bereit. Das freute den hiesigen SPD-Wählerverein insbesondere deshalb, weil dessen Gaststätte deutlich größer war und über einen stattlichen schönen Saal verfügte. Den Behörden sowie den konservativen Parteien und deren Anhängern missfielen die Bestrebungen und Aktivitäten der „Sozis“. Besonders der Landrat - im Kreis Templin ein Angehöriger des Adelsgeschlechtes derer von Arnim - war darauf erpicht, einen Anlass zum polizeilichen Eingreifen gegen die Unruhestifter zu finden. Den lieferte ihm nun eine Amtsperson des Dorfes, die ebenfalls allen Grund hatte, über die linksgerichtete politische Entwicklung in ihrem Orte empört zu sein: Pastor Schmidt, der Gemeindepfarrer. Als die Kreissynode am 15. Juni 1905 in Templin tagte schilderte der Geistliche seinen Amtsbrüdern das „unflätige und gotteslästernde“ Verhalten der Sozialdemokraten am heiligen 1. Pfingstfeiertag in Kurtschlag. Auch der Landrat erfuhr davon. Deshalb forderte er mit einem Schreiben den „Gendarmerie- Oberwachtmeister“ Klare in Groß-Dölln und den Kurtschlager Gemeindevorsteher Schäfer zu einer entsprechenden Stellungnahme bezüglich der Ereignisse auf. Er wollte wissen, „...auf welche Weise die Sozialdemokraten am 1. Pfingstfeiertage die Kirchgänger in Kurtschlag belästigt hätten, ob sich Wißmann daran beteiligt oder in irgend einer Weise strafbar gemacht habe.“ Die Befragten waren überrascht, dass sich etwas Gesetzwidriges zugetragen haben soll, von dem sie nichts wussten. Aber der Aufforderung des Landrates folgend ermittelten sie vor Ort und lieferten nach etwa einer Woche widersprüchliche Berichte, aus denen sich aus juristischer Sicht keine Anklage rechtfertigen ließ. So schrieb zum Beispiel der Gendarm Klare zur Frage, ob die Sozialdemokraten im Lokal Wißmann auch während der Kirchzeit ihre Lieder angestimmt hätten, zeitversetzt folgende voneinander abweichende Ermittlungsergebnisse nieder: „…Auch von 9.30 bis 11 Uhr vormittags, während der Zeit des Hauptgottesdienstes, wurde dort gesungen“, lautet der erste Eintrag. In einer zweiten Notiz heißt es: „Der Pastor Schmidt zu Kurtschlag gibt an, dass noch bis kurz vor Beginn des Gottesdienstes gegen 10 Uhr gesungen worden ist.“
Daran schließt sich ein völlig anderslautender Vermerk an: „Wie ich festgestellt habe, ist in der Zeit, wo die Leute in der Kirche waren, nicht gesungen worden.“ Und letztlich folgt die Aufzeichnung einer angeblichen Zeugenaussage folgenden Wortlauts: „Schlächtermeister Liese aus Kurtschlag … (gibt) an, daß es in der Kirche zu hören gewesen ist.“ Nach diesen „Ermittlungen“ gelangte der Ordnungshüter zu einem messerscharfen Urteil: „…Der Gastwirt Wißmann hat sich besonders strafbar gemacht. Er hat geduldet, daß während der Zeit des Festgottesdienstes in seinem Lokal gesungen wurde…“
Der Gemeindevorsteher Schäfer meldete dem Landrat hingegen: „…wie ich zur Kirche kam, war im Lokale alles ruhig.“ Er vernahm auch während seines andächtigen Kirchenbesuches keine sozialdemokratischen Lieder.

Dagegen wollten nach seinem Bericht „…Herr Pastor Schmidt und Frau Pastor Schmidt vernommen haben, dass noch in der Zeit des Hauptgottesdienstes gesungen worden ist…“ Bezüglich des zweiten Anklagepunktes, die Kirchgänger wären nach dem Verlassen der Dorfkirche belästigt worden, meldete der Gendarm Klare, dass „…gegen 11 Uhr etwa 12 bis 20 Sozialdemokraten vor dem Wißmannschen Lokale standen. Unter ihnen befand (sich) der Maurer Wilhelm Schadow, geboren am 4.8.1883 zu Kurtschlag, ebenda wohnhaft.“ Das teilte auch der Gemeindevorsteher Schäfer mit und ergänzte zu Schadow: „…welcher leider nicht als brauchbar (zum Militärdienst) ausgehoben ist…“ Der Gendarm Klare wusste zudem dessen empörendes Vergehen zu benennen und schrieb, Wilhelm Schadow sei es gewesen, der dem aus der Kirche kommenden Viehhändler Heinrich Steuer zurief: „Na, Heinrich, du hast ja heute auch den Tintenproppen auf!“
Der Gemeindevorsteher Schäfer wollte seinerseits verstanden haben, dass Schadow den Zylinderhut des Viehhändlers Steuer als „Wichstopf“ bezeichnet habe. Diese vermeintliche „Anpflaumerei“ und Bezeichnung eines Zylinderhutes mit vulgären Ausdrücken war die einzig festzustellende Belästigung der Kurtschlager Kirchgänger am 1. Pfingstfeiertag.
Nach dem Bericht des Gendarmen Klare soll zwar noch eine unbekannte, nicht zu ermittelnde Person gesagt haben: „…Die Leute sind doch wirklich noch so dumm und gehen dahin und lassen sich vom Pastor auch noch was vorlügen!“ Der Gemeindevorsteher Schäfer, der im Gegensatz zum Gendarmen selbst den Gottesdienst besucht hatte, bestätigte diese Behauptung jedoch nicht. Schließlich musste der Gendarm zu der Feststellung gelangen, dass der Gastwirt Wissmann an den angeblichen Pöbeleien nicht beteiligt war. Dennoch bezichtigte er ihn des gesetzwidrigen Handelns, da er den Leuten den Platz vor seinem Lokal nicht verboten habe. Den Gemeindevorsteher Schäfer hingegen ärgerte ein ganz anderer Umstand. Er klagte in seinem Bericht: „…Ich konnte nicht, wie ich aus der Kirche kam, ins Gasthaus gehen; dieses würde sich nicht geziemt haben, da in dem Lokale eine Menge Volk drin (war) und draußen so viele standen, daß der Fußsteig gesperrt (war) und wir fast in der Mitte der Straße gehen mußten…“ Der arme Ortsvorsteher war wirklich zu bemitleiden, blieb ihm doch der gewohnte sonntägliche Frühschoppen versagt! Dem Landrat des Kreises Templin genügten die Berichte des Gendarmen Klare und des Gemeindeoberhaupts Schäfer, um den Amtsvorsteher von Zehdenick-Forst anzuweisen, dem Gastwirt Wißmann die ansonsten mitternächtliche Polizeistunde von Montag bis Freitag um zwei Stunden und am Samstag und Sonntag um drei Stunden vorzuverlegen, das heißt, das Lokal musste Alltags um 22 Uhr und am Wochenende gar um 21 Uhr schließen. Aber gerade in den späten Abendstunden hatte der Gastwirt die meiste Kundschaft. Der Willkürakt der Behörden gefährdete seine Existenz. Doch genau das wurde offenbar damit bezweckt. Die Genossen des SPD-Wählervereins bewiesen ihre Solidarität und beschlossen auf ihrer nächsten Sitzung einstimmig, alle Mitglieder auszuschließen, die nach diesen Vorkommnissen noch bei dem anderen Gastwirt Dubinsky einkehren würden. Ausgeschlossen wurde aus der SPD auch der Maurer Wilhelm Schadow, weil er in der Nacht vom Pfingstsonntag zum Pfingstmontag den Lehrer Schulze durch einen Steinwurf gegen das Fenster aus dem Schlaf geweckt hatte. Er hatte wohl einen über den Durst getrunken. Die harte Parteistrafe löste beim Landrat einen kuriosen Verdacht aus. Er befahl seinem Gendarm Schmidt zu Groß Dölln: „Sie haben … eingehende Nachforschungen anzustellen, ob der Lehrer Schulze ebenfalls der sozialdemokratischen Partei angehört. Es scheint sehr wahrscheinlich, da Schadow wegen seines Betragens gegen denselben aus dem Verein ausgeschlossen ist.“

Schmidt gelang es, den Verdacht gegen den Kurtschlager Dorfschulmeister zu entkräften, da dieser in der fraglichen Zeit der SPD-Wählervereinssitzung beim Treffen des „Krieger-Vereins“ im Gasthaus Dubinsky zugegen war.
Der gemaßregelte Gastwirt Wißmann gab sich allerdings nicht geschlagen, sondern fasste einen Entschluss, den von ihm keiner erwartet hatte: Er wandte sich an das Rechtsanwaltsbüro Theodor und Dr. Karl Liebknecht in Berlin. Hätten die beiden Advokaten die widersprüchlichen Berichte des Gendarmen Klare und des Ortsvorstehers Schäfer lesen können, würde wohl ein einziges juristisches Schreiben genügt haben, um der Schikane gegen den Gastwirt Wißmann ein Ende zu bereiten und die Verfügung des Landrates sofort aufzuheben. Doch die Briefe lagen bei den geheimen Polizeiakten des Landratsamtes in Templin und standen nicht der Einsichtnahme zur Verfügung. Deshalb erhoben die Liebknechts am 3. August 1905 beim Amtsvorsteher Zehdenick-Forst Beschwerde wegen dessen Polizeistundenvorverlegung und benannten sechs Zeugen, vier aus Kurtschlag und zwei aus Zehdenick, die die Behauptung, es sei im Lokal Wißmann während der Kirchzeit am 11. Juni 1905 gesungen worden, widerlegen konnten. Mit dieser Beschwerde begann ein Schriftwechsel, in dem die Rechtsanwälte juristisch unanfechtbare Argumente vorbrachten. Die verantwortlichen preußischen Beamten versuchten mit der Behauptung von vermeintlichen Fristüberschreitungen das Vorgehen der Rechtsanwälte zu stoppen. Die benannten Zeugen wurden weder nicht geladen noch angehört. Der Drahtzieher dieser Störmanöver, Landrat von Arnim, versuchte seinerseits, die tatsächlichen Vorgänge weiter zu entstellen und aufzubauschen. Aber er unterschätzte seine juristischen Gegner. Trotz aller Verzögerungsversuche kletterte die Beschwerde am preußischen Beamtenhimmel immer höher. Am 12. Dezember 1905 sah sich der Templiner Landrat genötigt, seinem Regierungspräsidenten in Potsdam einen zehnseitigen Bericht zu senden. Darin behauptete er, dass die Sozialdemokraten in Kurtschlag die gesamte Ortschaft terrorisieren und dort kein Mensch mehr seines Lebens sicher sei, wenn er sich nicht der Arbeiterpartei anschlösse. Daraus folgerte er: „…Bei einer derartigen Erregung und Verhetzung der Gemüter in einer kleinen Ortschaft ist es meines Erachtens Pflicht der Polizei, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung geboten erscheinen.“ Auch wenn im beschaulichen Kurtschlag in Wirklichkeit Ruhe und Ordnung herrschten, nahm der „Königliche Regierungspräsident zu Potsdam“, Graf Hue de Grais, von Arnims Hirngespinste für bare Münze und wies am 10. Januar 1906 die Beschwerde der Liebknechts zurück. Danach folgte ein Schreiben des „Königlich Preußischen Ministers des Innern“. Am 15. März 1906 teilte er den Rechtsanwälten mit: „…Da gegen die Entscheidung des Königlichen Regierungspräsidenten zu Potsdam das zulässige weitere Rechtsmittel nicht angebracht ist, so ist die Entscheidung endgültig…“ Aber so ganz war der Herr Minister vom „endgültigen“ Abschluss der Affäre wohl doch nicht überzeugt, denn es lag noch ein weiterer Antrag der Liebknechts vor. „Was diesen … anbelangt, so unterliegt derselbe gegenwärtig der Prüfung durch das Königliche Oberverwaltungsgericht; ich bin daher zur Zeit nicht in der Lage, zu demselben Stellung zu nehmen“, antwortete der Minister. Das hohe Oberverwaltungsgericht zu Berlin hatte es alles andere als eilig, um diesen Sachverhalt zu prüfen. Mehr als sechs Monate vergingen, ehe am 25. Oktober 1906 die „Verwaltungsstreitsache des Gastwirts Friedrich Wißmann zu Kurtschlag – Kläger – wider den Königlichen Regierungspräsidenten zu Potsdam – Beklagter – “ auf dem Verhandlungsprogramm stand.

Das Urteil der Oberverwaltungsrichter lautete: „Der Bescheid des Beklagten vom 23. Januar 1906 und die durch ihn aufrecht erhaltene polizeiliche Verfügung des Amtsvorstehers Zehdenick-Forst werden außer Kraft gesetzt.“ Der Gastwirt Wißmann trug also tatsächlich auf juristischem Weg den Sieg davon! Das hätte kaum jemand für möglich gehalten!
Die Gerichtskosten – angenommener Streitwert 500 Mark – waren nach dem Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichts vom Beklagten zu tragen. Allerdings war nicht zu übersehen, dass in der Urteilsbegründung an den verlogenen Anschuldigungen des Landrates nicht gezweifelt und keine Kritik am ungerechtfertigten Verhalten der Beamten geübt wurde. Wortreich, in juristisch verklausulierten langen Schachtelsätzen stellte das Gericht fest, dass die Verkürzung der Polizeistunde seinerzeit wohl berechtigt gewesen sein mochte, wenn auch der Kläger den Tatbestand in allen wesentlichen Punkten bestreite. Dann gelangten die Geschworenen zu der Auffassung, dass die Einschränkung jedoch nicht für alle Ewigkeit gelten könne. Da der Kläger in den fünf Monaten seit Verkündung der Maßnahme bis zu ihrer Verlängerung am 6. November keinen Anlass zu der Vermutung gegeben habe, dass er sich weiterhin Störungen der öffentlichen Ordnung in seinem Gewerbe schuldig machen werde, und gegen seine Geschäftsführung fernerhin keine Klagen vorlägen, seien sowohl die Verlängerung wie auch der bestätigende Bescheid des Königlichen Regierungspräsidenten vom 23. Januar 1906 außer Kraft zu setzen. Über 16 Monate nach der infamen Polizeiverordnung stellte also das höchste preußische Verwaltungsgericht fest, dass die Verordnung etwa ein Jahr unrechtmäßig in Kraft war. Ohne die unverdrossenen Einsprüche Karl und Theodor Liebknechts wäre sie womöglich wirklich „für alle Ewigkeit“ von Bestand gewesen, zumindest so lange, bis man den Gastwirt Wißmann geschäftlich ruiniert und zur Aufgabe seines Gewerbes gezwungen hätte. Die Gerichtskosten, die die Staatskasse bei einem Streitwert von 500 Mark zu überweisen hatte, betrugen in damaliger Zeit genau 6 Mark. Die Verluste, die der Gastwirt Wißmann in Kurtschlag erlitten hatte, waren um ein Vielfaches höher. Doch seine finanziellen Einbußen ersetzte ihm niemand.
(Quelle: Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam, Provinz Brandenburg Rep. 6 B, Landratsamt Templin, Abt. VI, Tit. III, Nr. 5)

Diplom-Historiker
Carsten Dräger
OV Gransee-Fürstenberg

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